Voraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung zum/r Maßschneider*in oder Modeschneider*in
- Berufsschulabschlusszeugnis, Gesellenbrief
- mindestens 1 Jahr Gesellentätigkeit in dem erlernten Beruf in einer Theater- oder Kostümwerkstatt
- vor dem Hintergrund der Fachschulanforderungen werden unter gleichrangigen Bewerbungen diejenigen mit mehr als einem Jahr Gesellentätigkeit in einer Theater- oder Kostümwerkstatt bevorzugt angenommen; empfohlen werden mindestens 2 Jahre Gesellentätigkeit im Berufsbild