Mit der abgeschlossenen Berufsausbildung (Abschluss: Facharbeiterbrief, Handelskammer) können Sie in entsprechenden privaten und staatlichen Betrieben als Holzmechaniker_in arbeiten und haben Anspruch auf tarifliche Bezahlung.
Die Chancen, im handwerklichen oder industriellen Holzgewerbe Arbeit zu finden sind vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels in Deutschland und der auch außerhalb Deutschlands geschätzten hohen Qualität der „Dualen Ausbildung“ im In- und Ausland derzeit hoch und weiterhin steigend.
Die Berufsschule bietet Ihnen darüber hinausgehend die Möglichkeit, Ihren „ersten Schulabschluss“ (Hauptschulabschluss, wenn die Bildungsgangs-Abschlussnote ausreichend (4) und besser erreicht wird), den mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss, wenn die Bildungsgangs-Abschlussnote befriedigend (3) und besser erreicht wird) oder mit dem besonderen Angebot „Dual Plus Fachhochschulreife“auch die Fachhochschulreife zu erwerben. Informationen und Anmeldeunterlagen zu „Dual Plus“ erhalten Sie im Schulbüro, Schnell-Infos unter: http://www.hibb.hamburg.de/index.php/file/download/1678
Ein erfolgreicher Ausbildungs- und Berufsschulabschluss eröffnet Ihnen weiterhin vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten:
a. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Gesellenbrief:
- Geprüfte_r Industriemeister_in
- Geprüfte_r Technische_r Betriebswirt_in (IHK)
- Weiterbildung zum/zur staatlich geprüften Holztechniker/Holztechnikerin
- diverse Weiterbildungs-Lehrgänge zum Erwerb von Spezialkenntnissen und Fertigkeiten, die z.T. eine höhere tarifliche Einstufung rechtfertigen
b. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Gesellenbrief und Realschulabschluss:
- Besuch einer Fachoberschule (fachrichtungsgebunden) zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife (z.B.: FOS Raum- und Objektgestaltung an der Gsechs)
c. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Gesellenbrief und Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife
- Gewerbelehrerstudium
- Holzwirtstudium
- diverse andere Studiengänge, für die ein Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Tischler/Tischlerin vorausgesetzt wird