Prüfungsablauf

Während des gesamten Schuljahres legen Sie eine Reihe schriftlicher, mündlicher, praktischer und sonstiger Leistungsnachweise ab. Sie alle fließen in Ihre endgültigen Abschlussnoten ein. Während dieser Zeit beginnen wir damit Sie zu coachen und zu beraten.

Fachschule_Farbtechnik_Ausbildungs_Qualifikationsstruktur.pdf

Auf der Grundlage der ersten Ergebnisse und Beratungen entscheiden Sie sich nach dem ersten Semester (erstes Schulhalbjahr), ob Sie weiterhin den Abschluss als Farb- und Lacktechnikerin / Farb- und Lacktechniker UND den extern zu prüfenden Abschluss als Meisterin / Meister (ggf. auch die allgemeine Fachhochschulreife) anstreben, oder ob Sie den Ausstieg nach bereits einem Jahr vorziehen. In diesem Fall durchlaufen Sie nach ca. 2/3 des ersten Jahres eine praktische Generalprobe, den sogenannten Vorlauf. Bald darauf endet Ihre Ausbildung nach 7 von 15 Lernfeldern und geringen Anteilen allgemeinbindenden Unterrichts mit der externen Prüfung zur Meisterin oder zum Meister vor der Handwerkskammer Hamburg.

Als angehende Technikerin / Techniker suchen Sie sich am Ende des ersten Jahres ein Facharbeitsthema. Idealerweise finden Sie ein geeignetes Thema im Rahmen eines dreiwöchigen Besuchs eines unserer Partnerbetriebe in Industrie, Handel und Handwerk oder an unseren Partnerschulen in Dänemark (Voraussetzung zur Erlangung des Euro-Mobilitätspasses https://www.europass-info.de). Vor Antritt Ihres Besuchs besteht die Option bereits erste Teile der Prüfung als Malermeisterin / Malermeister an der HWK Hamburg zu absolvieren.

Während des laufenden Unterrichts in den Lernfeldern 8-15 des zweiten Jahres und erhöhtem Anteil allgemeinbildenden Unterrichts schreiben Sie im dritten Semester Ihre Facharbeit. Im Laufe des vierten Semesters präsentieren Sie diese und schreiben zwei schriftliche Prüfungsklausuren - sowie eine optionale Klausur zur Erlangung der allgemeinen Fachhochschulreife. Die Möglichkeit der Anerkennung Ihrer Ergebnisse in diesen Klausuren als Teil II und Teil III der Prüfung als Malermeisterin / Malermeister wird von der HWK Hamburg auf Einzelanträge hin geprüft.

Am Ende Ihrer Fachschulzeit steht Teil I der externen Prüfung als Malermeisterin / Malermeister vor dem Prüfungsausschuss der HWK.