Perspektiven

Ihre Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung. Ihr Gesellenbrief qualifiziert Sie im Angestelltenverhältnis als Fachkraft in Ihrem Gewerk zu arbeiten. 

Die Berufsschule bietet Ihnen darüber hinausgehend die Möglichkeit, Ihren „ersten Schulabschluss“ (ESA), wenn die Bildungsgangs-Abschlussnote ausreichend (4) und besser erreicht wird, den mittleren Schulabschluss (MSA), wenn die Bildungsgangs-Abschlussnote befriedigend (3) und besser erreicht wird und fünf Jahre Englischunterricht nachgewiesen wurden. 

Ein erfolgreicher Ausbildungs- und Berufsschulabschluss eröffnet Ihnen weiterhin vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten:

a. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Gesellenbrief:

  • Weiterbildung zum/zur Raumausstattermeister/meister_in, - diverse Weiterbildungs-Lehrgänge zum Erwerb von Spezialkenntnissen und Fertigkeiten, die z.T. eine höhere tarifliche Einstufung rechtfertigen,

b. Weiterbildungsmöglichkeiten mit Gesellenbrief und mSa :